Stand: 01. Oktober 2022
Zu Ihrem und zu meinem Schutz gelten die jeweils aktuellen gesetzliche Vorgaben u.a. nach §§ 2 bis 4 der Coronaschutzverordnung (www.land.nrw/corona).
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitte ich folgende Punkte unbedingt zu beachten:
1.
Termine bitte zeitlich einhalten.
2.
Nach Klingeln mein Studio bitte einzeln betreten.
3.
Ich behalte mir vor, Sie nach Covid-19 Symptomen zu befragen und muss meine Dienstleistung bei jeglichen Symptomen einer Atemwegserkrankung
(z.B. Husten, Fieber, Atemnot, Geschmacks- und Geruchsstörungen) verweigern.
4.
Hände desinfizieren (Mittel steht bereit).
Gemeinsam erhalten wir unsere Gesundheit und bewahren uns ein Lächeln – auch wenn man es aktuell unter den Schutzmasken nicht sehen kann ;-)
Gemäß den gesetzlichen Auflagen können sich diese Vorschriften ändern. Quelle: BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege